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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03   

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https://dejure.org/2003,25665
OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03 (https://dejure.org/2003,25665)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.09.2003 - 2 M 381/03 (https://dejure.org/2003,25665)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. September 2003 - 2 M 381/03 (https://dejure.org/2003,25665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Verwaltungsakte; Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vermeidung der Wiederholung abgeschlossener polizeilicher Maßnahmen; Statthaftigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Verfahrensgang

  • VG Halle - 2 B 27/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.04.1992 - 21 CE 92.949
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Wird - wie im vorliegenden Fall - der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO begehrt, ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich keinen vorbeugenden Rechtsschutz mit dem Ziel gewährt, die Entscheidungsfreiheit der Verwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgabenerfüllung durch richterliche Anordnungen einzuengen (BayVGH, Beschl. 28.04.1992 - 21 CE 92.949 -, NVwZ-RR 1993, 54/55).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der von einem belastenden Verwaltungsakt Betroffene keinen wirksamen Rechtsschutz gegen drohende schwere und unzumutbare Nachteile erlangen kann, die nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1993, 54 [55]; Schenke, in: Kopp/Schenke, a. a. O., RdNr. 3 zu § 123, m. w. N.).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz darf nicht von der weiteren Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass an dem Betroffenen ein Exempel statuiert oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit herabgesetzt wurde (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 [291 f.] zum Wasserwerfereinsatz; ferner Beschl. v. 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 u. a. -, BVerfGE 96, 27 [39 f.], m. w. N.).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz darf nicht von der weiteren Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass an dem Betroffenen ein Exempel statuiert oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit herabgesetzt wurde (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 [291 f.] zum Wasserwerfereinsatz; ferner Beschl. v. 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 u. a. -, BVerfGE 96, 27 [39 f.], m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Hierzu zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1997 - BVerwG 1 C 2.95 -, Buchholz 310 [VwGO] § 43 Nr. 127 S. 8 = NJW 1997, 2534 m. w. N).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Vielmehr kann es auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (Urt. v. 21.11.1980 - BVerwG 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 [166] unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268 [279]; Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 7 C 92.86 -, Buchholz 421 [Kultur- und Schulwesen] Nr. 96).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Vielmehr kann es auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (Urt. v. 21.11.1980 - BVerwG 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 [166] unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268 [279]; Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 7 C 92.86 -, Buchholz 421 [Kultur- und Schulwesen] Nr. 96).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86

    Neutralität und Toleranz beim staatlichen Erziehungsauftrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Vielmehr kann es auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (Urt. v. 21.11.1980 - BVerwG 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 [166] unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268 [279]; Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 7 C 92.86 -, Buchholz 421 [Kultur- und Schulwesen] Nr. 96).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94

    Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03
    Das hiernach notwendige qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis für die Zulässigkeit vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes gegen zukünftige Verwaltungsakte liegt dagegen nicht vor, wenn und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der VwGO grundsätzlich als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.05.1994 - 10 S 451/94 -, DVBl. 1994, 1250).
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